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   LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86   

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https://dejure.org/1988,4944
LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86 (https://dejure.org/1988,4944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86 (https://dejure.org/1988,4944)
LSG Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1988 - L 14/2 An 1182/86 (https://dejure.org/1988,4944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rentenversicherung; Frist; Ausgleich; Beitragsfall; Mindestdauer; Arbeitslosigkeit; Einfach; Vormerkung; Ausfallzeit; Qualifiziert

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 272/62
    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    Der Begriff der Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 21, 21) ebenso auszulegen wie im Recht der Arbeitslosenversicherung.

    Ebenso wie derjenige, der sich ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet hat, unter Umständen gleichwohl nicht verfügbar sein kann, kann die objektive und subjektive Verfügbarkeit für die Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch beim Fehlen der Arbeitslosmeldung vorliegen; sie kann auch durch andere Umstände dargetan sein (vgl. BSGE 21, 21, 22 f.).

    Daß sich die Fristbestimmung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AVG nur auf das Merkmal der einfachen Arbeitslosigkeit bezieht, hat das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 16. April 1964 (BSGE 21, 21) zu erkennen gegeben.

    Das Bundessozialgericht hat in seiner damaligen Entscheidung jedoch nicht nur ausgeführt, daß für das Merkmal der Unmittelbarkeit der Unterbrechung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung jedenfalls im Sinne eines Überbrückungstatbestands das Vorliegen der einfachen Arbeitslosigkeit ausreichend sei, sondern im weiteren auch entschieden, daß die Sechs-Wochen-Frist, die die Arbeitslosigkeit gemäß § 36 AVG a.F. erreichen mußte, ab Beginn der (einfachen) Arbeitslosigkeit laufe, auch wenn der Arbeitslose sich erst später beim Arbeitsamt gemeldet habe (vgl. BSGE 21, 21, 23).

  • BSG, 30.01.1969 - 5 RKn 133/65

    Unverschuldete Arbeitslosigkeit - Arbeitswilligkeit - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    Das Bundessozialgericht (vgl. BSGE 29, 120, 123) hat insoweit den Erfahrungssatz aufgestellt, daß man bei einem Versicherten, der beruflich als pflichtversicherter Arbeitnehmer tätig zu sein pflegt und seine Beschäftigung nachweislich unfreiwillig verloren hat, regelmäßig davon ausgehen kann, daß objektive und subjektive Verfügbarkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt zunächst einmal vorgelegen haben, sofern sich nicht aus besonderen Umständen etwas anderes ergibt.

    Denn insbesondere für kürzere Zeiträume (vgl. BSGE 29, 120, 121), die zwischen längeren Phasen einer beruflichen Tätigkeit als pflichtversicherter Arbeitnehmer liegen, kann einem Versicherten, der sich wie der Kläger nach Verlust seines Arbeitsplatzes sogleich um ein neues Beschäftigungsverhältnis bewirbt und bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nachweislich innerhalb von wenig mehr als einem Monat erfolgreich ist, nicht ohne weiteres - insbesondere nicht ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte - die Verfügbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgesprochen werden.

    In der Folgezeit hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung sowohl zur Frage des Vorliegens sogenannter Überbrückungstatbestände (vgl. BSGE 29, 120; BSG SozR § 1259 RVO Nr. 50) als auch zur Frage der nach neuem Recht geltenden Fristbestimmung von einem Kalendermonat (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 7 und Nr. 36) fortgeführt.

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 28/78

    Arbeitslosigkeit - Gesamter Ausfallzeittatbestand - Mindestdauer - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    Während in den vorangegangenen Entscheidungen jeweils (auch) die sogenannte qualifizierte Arbeitslosigkeit die Dauer der in § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AVG genannten Mindestfrist erreichte, war dies in dem der Entscheidung vom 15. März 1979 (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 36) zugrunde liegenden Sachverhalt nicht der Fall.

    Soweit die Beklagte sich darauf beruft, daß die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15. März 1979 (BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 36) nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar sei, weil die Arbeitslosmeldung am ersten des Kalendermonats im damaligen Fall nur deshalb gescheitert sei, weil es sich um einen Feiertag (Neujahrstag) gehandelt habe, wohingegen der im vorliegenden Fall maßgebliche 1. Juli 1958 ein Werktag (Dienstag) gewesen sei, kann ihrem Einwand nur zum Teil eine Bedeutung zukommen.

  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 212/73

    Arbeitsunfähigkeit - Dauer - Mindestens ein Kalendermonat

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    In der Folgezeit hat das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung sowohl zur Frage des Vorliegens sogenannter Überbrückungstatbestände (vgl. BSGE 29, 120; BSG SozR § 1259 RVO Nr. 50) als auch zur Frage der nach neuem Recht geltenden Fristbestimmung von einem Kalendermonat (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 7 und Nr. 36) fortgeführt.

    Denn Sinn und Zweck der Fristbestimmung ist es lediglich, einen versicherungsrechtlichen Ausgleich für Beitragsausfälle von kürzerer Dauer als einem Kalendermonat auszuschließen (vgl. BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 7), und im Hinblick auf diese Zielsetzung muß es genügen, daß der Versicherte mindestens einen Kalendermonat arbeitslos war und infolge dessen während dieses Zeitraums keine Beiträge entrichtet hat.

  • BSG, 19.08.1976 - 11 RA 130/75

    Statthafte Klageart - Ersatzzeit - Ablehnung der Eintragung - Militärischer

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    Denn die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Vormerkung einer Ausfallzeit betrifft nur die Feststellung der streitigen Zeit als Ausfallzeit gemäß § 36 Abs. 1 AVG, nicht aber deren spätere Anrechnung auf die Versicherungszeit nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 des § 36 AVG (vgl. BSGE 42, 159, 160; 44, 242).
  • BSG, 08.09.1977 - 11 RA 22/77

    Ersatzzeit - Arbeitsdienst für die weibliche Jugend

    Auszug aus LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1182/86
    Denn die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage auf Vormerkung einer Ausfallzeit betrifft nur die Feststellung der streitigen Zeit als Ausfallzeit gemäß § 36 Abs. 1 AVG, nicht aber deren spätere Anrechnung auf die Versicherungszeit nach Maßgabe der Absätze 3 und 4 des § 36 AVG (vgl. BSGE 42, 159, 160; 44, 242).
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